Kosten:

   

Kosten, Kostenübernahme, Ausfallgebühren und Schweigepflicht

 

Zu meinem und zum Wohle meiner Patienten habe ich von einem Wartezimmerbetrieb Abstand genommen.


Alle vergebenen Termine sind Einzeltermine!

Um diesen Service gewährleisten zu können, ist es wichtig:

o Pünktliches Wahrnehmen Ihres Behandlungstermins

o Absagen bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin durchzuführen.

Kurzfristigere Absagen, die nicht mehr ermöglichen, die entstandene Lücke mit Patienten von der Warteliste zu besetzen, wird im Gegenwert von 1 h Behandlung in Rechnung gestellt.

Dies gilt ebenfalls für unentschuldigtes Fernbleiben.

 

Bezahlung:

Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GEBÜH.)

• Privat-, Beihilfe- und Zusatzversicherte erhalten nach Abschluss der Behandlung eine abrechnungsfähige Rechnung für ihre Versicherung.

• Bei Barzahlung ist jede Behandlung am jeweiligen Tag zu begleichen.

 

Preisliste:

Beratung/ Behandlung pro Stunde: Barzahlung: 90.- Rechnung: 95.- Euro.

Pro angefangene weitere Stunde (je 15 Minuten): entsprechend anteilig.

Erstellen von individuellen Rezepten: 10.- bis 80.- Euro

Ausstellen von Bestätigungen: 25.- bis 80.- Euro 

• Obenstehende Preise haben auch für telefonische Beratung Gültigkeit.             

 

Hinweis zur Erstattung der Behandlungskosten:

Da Heilpraktiker nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teilnehmen, erfolgt bei gesetzlich krankenversicherten Patienten in der Regel keine Erstattung der Behandlungskosten.Einzelne Krankenkassen beteiligen sich im Wege einer freiwilligen Satzungsleistung an den Behandlungskosten.

Da dies jeweils eine Einzelfallprüfung durch die Krankenkasse voraussetzt, wird der Patientin/dem Patienten empfohlen, sich vor Aufnahme der Behandlung bei seiner Krankenkasse über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer (teilweisen) Übernahme der Behandlungskosten zu informieren.

Private Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerleistungen, sofern diese im Versicherungsvertrag vorgesehen sind. Der Patientin/dem Patienten wird empfohlen, sich dementsprechend bei der Krankenkasse zu informieren.

 

Ausfallhonorar:

Bei nicht in Anspruch genommenen, unentschuldigten, fest vereinbarten Behandlungsterminen schuldet der Patient der Behandlerin ein Ausfallhonorar in Höhe von 95.- € (60-Minuten-Termin). Der Ausfallbetrag ist sofort fällig.

Verspätet sich der Patient mehr als 20 Minuten, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Behandlung. Satz 1 gilt in diesem Fall entsprechend.

Die vorstehenden Zahlungsverpflichtungen treten nicht ein, wenn der Patient mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt, oder ohne sein Verschulden am (rechtzeitigen) Erscheinen verhindert ist.


Schweigepflicht:

Die Behandlerin bewahrt über alle persönlichen und therapeutisch relevanten Umstände, die ihr in Ausübung ihres Berufes über die Patientin/den Patienten bekannt werden Verschwiegenheit. Ausgenommen sind gesetzliche Offenbarungspflichten, bspw. aus dem Infektionsschutzgesetz.